Preise für Übersetzungen nach JVEG

Transparente Orientierung an § 11 JVEG.

JVEG-Honorare für Übersetzungen

Editierbarer Text

1,95 €

je angefangene 55 Anschläge.

Nicht editierbarer Text

2,15 €

je angefangene 55 Anschläge.

Besonders erschwert

2,15–2,30 €

je angefangene 55 Anschläge, abhängig von der Textform.

Hinweis: Der konkrete Preis hängt vom Dokument und den Umständen des Auftrags ab. Für einen verbindlichen Preis senden Sie das Dokument bitte vorab zur Prüfung. Nach § 11 Abs. 3 JVEG beträgt das Honorar für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags mindestens 20 €.

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