Preise für Übersetzungen nach JVEG
Transparente Orientierung an § 11 JVEG.
JVEG-Honorare für Übersetzungen
Editierbarer Text
1,95 €
je angefangene 55 Anschläge.
Nicht editierbarer Text
2,15 €
je angefangene 55 Anschläge.
Besonders erschwert
2,15–2,30 €
je angefangene 55 Anschläge, abhängig von der Textform.
Hinweis: Der konkrete Preis hängt vom Dokument und den Umständen des Auftrags ab. Für einen verbindlichen Preis senden Sie das Dokument bitte vorab zur Prüfung. Nach § 11 Abs. 3 JVEG beträgt das Honorar für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags mindestens 20 €.